Seit dem 4. Mai 2020 besteht an der Martinschule eine Maskenpflicht für alle Personen in Situationen, in denen der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 m nicht sicher eingehalten
werden kann, z.B. in Gruppen, auf dem Schulhof und den Fluren. Demnach sollte jeder einen eigenen Mund- und Nasenschutz tragen und diesen auch eigenständig an- und ausziehen können. Visiere oder
sogenannte „Face-Shields“ allein sind leider nicht zulässig.
Diese Maßnahme stellt eine Ergänzung zu den wichtigsten Hygienevorgaben wie Abstand halten und Hände waschen dar und gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinde bis auf Weiteres.
Krankheitssymptome-Flyer
Entscheidungshilfe für Eltern bei Krankheitssymptomen ihrer Kinder, Stand August 2020
dass der Schulhof der Martinschule kein öffentlicher Spielplatz ist.
Er bleibt nach der vorübergehenden
Einstellung des Schulbetriebes geschlossen.
BJS
Bundesjugendspiele 2020
Leider mussten wir auf Grund der Corona-Lage auch auf unsere Bundesjugendspiele verzichten. Wir freuen uns schon jetzt auf spannende Wettkämpfe und eine feierliche Siegerehrung im nächsten Jahr!