MASKENPFLICHT
Seit dem 4. Mai 2020 besteht an der Martinschule eine Maskenpflicht für alle Personen in Situationen, in denen der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 m nicht sicher eingehalten werden kann, z.B. in Gruppen, auf dem Schulhof und den Fluren. Demnach sollte jeder einen eigenen Mund- und Nasenschutz tragen und diesen auch eigenständig an- und ausziehen können. Visiere oder sogenannte „Face-Shields“ allein sind leider nicht zulässig.
Diese Maßnahme stellt eine Ergänzung zu den wichtigsten Hygienevorgaben wie Abstand halten und Hände waschen dar und gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinde bis auf Weiteres.
Städt. kath. Grundschule
Mosterzstr. 53
41749 Viersen-Süchteln
Tel.: 02162-77575
E-Mail: martinschule-viersen@t-online.de
Nutzung des Schulhofes
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen,
dass der Schulhof der Martinschule kein öffentlicher Spielplatz ist.
Er bleibt nach der vorübergehenden
Einstellung des Schulbetriebes geschlossen.