Seit dem 4. Mai 2020 besteht an der Martinschule eine Maskenpflicht für alle Personen in Situationen, in denen der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 m nicht sicher eingehalten
werden kann, z.B. in Gruppen, auf dem Schulhof und den Fluren. Demnach sollte jeder einen eigenen Mund- und Nasenschutz tragen und diesen auch eigenständig an- und ausziehen können. Visiere oder
sogenannte „Face-Shields“ allein sind leider nicht zulässig.
Diese Maßnahme stellt eine Ergänzung zu den wichtigsten Hygienevorgaben wie Abstand halten und Hände waschen dar und gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinde bis auf Weiteres.
Krankheitssymptome-Flyer
Entscheidungshilfe für Eltern bei Krankheitssymptomen ihrer Kinder, Stand August 2020